Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung und Bereitstellung der Software “Recloud” als Service der Softwareanbieter Stand: August 2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und der
, bezüglich der Nutzung der Software Recloud.

1.2 Kunde kann nur werden, wer Unternehmer im Sinne des § 13 BGB ist. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Der Softwareanbieter stimmt schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Der Softwareanbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Begrifflichkeiten

2.1 „Kunde“ bezeichnet den Nutzer der Software, bereitgestellt von der Softwareanbieter.

2.2 „Mitarbeitende“ oder „Arbeitnehmer“ sind Beschäftigte des Kunden.

2.3 „Benutzer“ umfasst Kunden sowie deren Mitarbeiter.

2.4 „Kundendaten“ sind die Geschäftskontaktdaten des Kunden.

2.5 Die „Produktbeschreibung“ beschreibt die Eigenschaften und Funktionalitäten der Standardsoftware.

2.6 Die „Benutzerdokumentation“ erläutert die Funktionen und Nutzung der Software.

2.7 „Übliche Bürozeiten“ sind Mo-Fr von 9-17 Uhr, ausgenommen Feiertage in Berlin.

2.8 „Patches“ sind Softwarekorrekturen zur Behebung von Fehlern.

2.9 „Updates“ sind technische und funktionale Anpassungen der Software.

2.10 „Features“ sind neue technische oder funktionale Entwicklungen der Software.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Softwareanbieter hat die Software „Recloud“ entwickelt, mit der typische Geschäftsvorfälle in Reparaturwerkstätten abgewickelt werden können, inklusive Verwaltung von Kundendaten, Rechnungsstellung, Einsatz- und Terminplanung.

3.2 Der Softwareanbieter stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) bereit, inklusive des erforderlichen Speicherplatzes auf eigenen Servern. Die Speicherplatzkapazität variiert je nach Lizenz und hat eine festgelegte Obergrenze. Die Benutzer können über das Internet auf die Software zugreifen und diese gemäß den Vertragsbedingungen nutzen.

3.3 Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien.

4. Leistungen des Softwareanbieters

4.1 Der Softwareanbieter stellt die Software Recloud zur Nutzung über Webbrowser zur Verfügung, ohne physische Überlassung an den Kunden.

4.2 Die Software bietet, abhängig vom gewählten Plan (Basic/Advanced), unter anderem folgende Funktionen:

4.3 Der Softwareanbieter hostet die Software und stellt den erforderlichen Speicherplatz bereit.

4.4 Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

4.5 Der Softwareanbieter erstellt eine Benutzerdokumentation. Diese Benutzerdokumentation befindet sich leicht auffindbar im Backend der Software.

4.6 Der Softwareanbieter obliegt die Pflege der Software, um diese in einem funktionsfähigen und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hierzu zählen gewöhnliche Wartungsarbeiten und das Einspielen von notwendigen Patches sowie die Mängelbeseitigung nach Ziffer 14.

4.7 Der Softwareanbieter schuldet ausdrücklich nicht die Erbringung von Design-, Installations-, Einrichtungs-, Anpassungs-, Beratungs- und/oder Schulungsleistungen, es sei denn, diese Leistungen sind gesondert gemäß Ziffer 8 zwischen den Parteien vereinbart worden.

4.8 Der Softwareanbieter kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Softwareanbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

4.9 Der Softwareanbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden in der Software vornehmen. Der Softwareanbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

4.10 Die Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 11 des Vertrages.

4.11 Die zu leistenden Entgelte richten sich nach Ziffer 13 des Vertrages.

5. Support

Der Softwareanbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service per E-Mail ein. Die Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

6. Vertragsschluss für Software

6.1 Der Vertragsschluss erfolgt über ein Online-Bestellformular. Der Softwareanbieter nimmt den Antrag per E-Mail Bestätigung an.

6.2 Die ersten 30 Tage gelten als kostenlose Testphase. Bei Nichtbeantragung eines Advanced-Plans endet der Vertrag nach 30 Tagen. Bei Beantragung eines kostenpflichtigen Advanced-Plans wird das Vertragsverhältnis fortgeführt.

7. API-Nutzung zu DrittSoftwareanbietern

7.1 Kunden können DrittSoftwareanbietern über eine API Zugriff auf ihre Daten gewähren.

7.2 Der Kunde muss den Zugriff in der Software aktivieren und eigene Verträge mit den DrittSoftwareanbietern abschließen.

7.3 Der Softwareanbieter ist nicht verantwortlich für die Dienste der DrittSoftwareanbieter und deren Nutzung der API.

7.4 Die Schnittstelle kann jederzeit eingestellt werden.

8. Leistungserweiterungen

8.1 Der Softwareanbieter bietet kostenpflichtige Dienstleistungen rund um die Software an, wie Datenimport, Schulungen oder individuelle Konfigurationen.

8.2 Änderungen und Ergänzungen der Leistungen können unter folgenden Voraussetzungen angefragt werden:

8.3 Entgelte für Leistungserweiterungen richten sich nach Ziffer 13 des Vertrages.

9. Abnahmen nach Leistungserweiterung

9.1 Abnahmen betreffen die vertraglich geschuldete Leistung und erfolgen nach Bereitstellung aller Arbeitsergebnisse und Anzeige der Abnahmebereitschaft.

9.2 Der Kunde beginnt unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit.

9.3 Bei Nichtabnahme übergibt der Kunde eine Mängelliste, Der Softwareanbieter behebt die Mängel und stellt eine abnahmefähige Leistung bereit.

9.4 Unwesentliche Mängel hindern nicht die Abnahme, sind jedoch im Abnahmeprotokoll aufzuführen.

9.5 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Tagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft die Abnahme erklärt.

10. Anmeldung der Kunden zur Nutzung der Software

10.1 Zur Nutzung der Software ist eine Anmeldung durch eine berechtigte Person erforderlich.

10.2 Der Kunde hält seine personenbezogenen Daten aktuell und korrekt.

11. Nutzungsrechteeinräumung

11.1 Der Softwareanbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich beschränkte Recht ein, die Software über das Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte erhält der Kunde nicht.

11.2 Der Kunde darf die Software nicht über die vertraglich erlaubte Nutzung hinaus verwenden oder Dritten zugänglich machen.

12. Besondere Pflichten der Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

13. Gegenleistung des Kunden: Nutzungsgebühr, Entgelt für Leistungserweiterungen

13.1 Der Kunde zahlt eine jährliche Grundgebühr gemäß der Preisliste abhängig vom gebuchten Plan (Basic/Advanced).

13.2 Entgelte für Leistungserweiterungen richten sich nach der Preisliste oder individuellen Angeboten.

13.3 Die Gegenleistung ist sofort nach Rechnungstellung fällig. Rechnungen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.

13.4 Neue Features und Funktionen können gegen zusätzliche Nutzungsgebühren angeboten werden.

13.5 Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14. Gewährleistung

14.1 Sollte Der Softwareanbieter von einer möglichen Funktionsstörung der Software erfahren, wird sie den Kunden sofort informieren – vorausgesetzt, die Information wurde nicht bereits vom Kunden selbst gemeldet – und die Störung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens je nach Art und Schwere der Störung beheben.

14.2 Eine Funktionsstörung der Software liegt vor, wenn die Software die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, die Datenverarbeitung unkontrolliert abbricht oder auf andere Weise nicht ordnungsgemäß funktioniert, sodass sie nicht wie vertraglich vorgesehen genutzt werden kann. Eine Gewährleistung für nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Leistung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

14.3 Ansprüche aus der Gewährleistungspflicht verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 16 bleibt davon unberührt.

14.4 Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15. Verfügbarkeit und Wartungsarbeiten

15.1 Der Softwareanbieter garantiert eine Verfügbarkeit der Leistungen von 98% im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des von der Softwareanbieter genutzten Rechenzentrums.

15.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, alle Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten und Störungszeiten, während derer die Störung innerhalb der vorgesehenen Frist behoben wird, gelten als Verfügbarkeitszeiten der Software. Zeiten unerheblicher Störungen werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente der Softwareanbieter im Rechenzentrum maßgeblich.

15.3 Wartungsarbeiten, die die Funktionalität der Software betreffen, werden – sofern nicht sofortige Wartungsarbeiten notwendig sind – außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt. Der Kunde wird über solche Wartungsarbeiten im Voraus innerhalb der Software informiert. Der Softwareanbieter ist verpflichtet, Nutzungseinschränkungen mitzuteilen.

16. Haftung der Softwareanbieter

16.1 Der Softwareanbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die sie selbst, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Für sonstige Schäden haftet Der Softwareanbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Haftung ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung der Softwareanbieter ist ausgeschlossen.

16.3 Der Softwareanbieter haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

17. Vertragslaufzeit, Tarifwechsel und Kündigung

17.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

17.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen.

17.3 Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Die Erklärung wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die bei dem Benutzer hinterlegt ist, der die Berechtigung „Account-admin“ hat.

17.4 Der Kunde kann den gewählten Tarif nur nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums verringern(Downgrade).

17.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

17.6 Der Softwareanbieter wird alle auf ihren Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten der Softwareanbieter bestehen nicht.

18. Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Aspekte dieses Vertragsverhältnisses werden gesondert zwischen den Parteien in einem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geregelt.

19. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

19.1 Der Softwareanbieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu ändern:

19.1.1 Wenn sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht der Softwareanbieter wesentlich verändert hat, behält sich Der Softwareanbieter vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Kosten in zumutbarer Weise für den Kunden zu ändern, einschließlich möglicher, moderater Preiserhöhungen.

19.1.2 Wenn Der Softwareanbieter das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zugunsten der Kunden verändern möchte, behält sich Der Softwareanbieter eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

19.1.3 Wenn gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich Der Softwareanbieter eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

19.2 Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, so werden die Kunden über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der Kunde kann den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen vier Wochen nach Zugang der Informationen ausdrücklich widersprechen.

19.3 Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog. fingierte Zustimmungserklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird der Kunde in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.

19.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt.

19.5 Im Fall der Ziffer 19.4 steht der Softwareanbieter ein ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 17.2 zu.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden, es sei denn, der Vertrag selbst sieht eine andere Form vor. Insbesondere gilt die Schriftformklausel für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

20.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung dieses Vertrages am nächsten kommt, welche die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt hatten. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

20.4 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.